TÄTIGKEITSBEREICHE
STRAFRECHT
Die Kanzlei Gałczyński Osowiecki Banasik Sp. k. bietet ihren Mandanten – Unternehmen und Privatpersonen – erfolgreich umfassende rechtliche Unterstützung in Strafsachen, Steuerstrafsachen und anderen strafrechtlich relevanten Angelegenheiten.
Die umfassenden Aktivitäten im Bereich des Strafrechts schöpfen auch aus der Erfahrung der in der Kanzlei tätigen Praktiker, die über Wissen aus anderen Fachgebieten verfügen. Unsere umfassende Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen und Finanzinstituten ermöglicht uns die effektive Bearbeitung von Fällen nicht nur im Bereich allgemeiner Straftaten, sondern auch im Bereich des weit gefassten Wirtschaftsstrafrechts (sog. White-Collar-Crimes), einschließlich solcher, die mit Bankgeschäften und der Tätigkeit anderer Finanzmarktakteure sowie der Ausübung von Führungspositionen in Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen verbunden sind.
Wir beraten auch Mandanten, die Opfer von Straftaten oder Missbräuchen geworden sind. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu präsentieren und durchzusetzen, die eine Kompensation der entstandenen Schäden und präventive Maßnahmen gegen solche Ereignisse in der Zukunft ermöglicht.
Prozessvertretung
Das Team der Kanzlei Gałczyński Osowiecki Banasik Sp. j. vertritt Mandanten nicht nur in Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren. Hervorzuheben ist, dass professionelle rechtliche Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens besonders wichtig ist – insbesondere im Hinblick auf die aktive Beteiligung am Beweisverfahren. Die Besonderheit von Strafverfahren erfordert nämlich oft eine blitzschnelle, entschlossene und präzise Reaktion.
Laufende Beratung und Krisenberatung
Die Kanzlei bietet auch umfassende Beratungsleistungen für Unternehmen an, insbesondere im Hinblick auf Lösungen zur Minimierung des Risikos einer strafrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit den unternommenen Vorhaben, sowie Krisenberatung in Situationen, in denen die unmittelbare Gefahr der Einleitung eines solchen Verfahrens besteht. Wir beraten auch in Angelegenheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen für strafbare Handlungen. Wir sind jederzeit bereit, in Krisensituationen die notwendigen, sofortigen Maßnahmen zu ergreifen.
Schulungen und strafrechtliche Bewertung
Wir sind der Meinung, dass angemessenes, professionelles Wissen Schutz bietet und es ermöglicht, proaktiv auf die Anforderungen und Maßnahmen von Behörden und Regulierungsinstanzen zu reagieren. Wir führen Schulungen für Führungskräfte und das Management durch, zu Verhaltensschemata bei jeglichem Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden sowie zu den strafrechtlichen Aspekten des Wirtschaftsverkehrs.